Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://radroutenplaner.hessen.de veröffentlichte Webseite der ivm GmbH (Integriertes Verkehrs- und Mobilitätsmanagement Region Frankfurt RheinMain)
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 10.12.2025 durchgeführten Selbstbewertung
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Webseite mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Die interaktive Karte zur Darstellung von Radwegenetzen, Points of Interest (POIs) und Routen enthält Informationen in Form von farblichen Linien, Symbolen und Kartendarstellungen, die nicht vollständig barrierefrei zugänglich sind. Insbesondere sind derzeit Kontraste, Tastaturbedienung und die semantische Auszeichnung in Verbindung mit den Hintergrundkarten nicht vollständig konform.
Begründung der Ausnahme gemäß § 1 Abs. 4 BFSG
Gemäß § 1 Absatz 4 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sind Online-Karten und Kartendienste von den Anforderungen ausgenommen, sofern wesentliche navigationsbezogene Informationen in barrierefreier Form alternativ bereitgestellt werden.
Die gezeigte Route auf der Karte beinhaltet keine unmittelbare Navigationsfunktion in der Web-Anwendung (z. B. keine Wegbeschreibung). Die Routeninformationen mit Wegbeschreibung werden in barrierefreier Textform zur Verfügung gestellt
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt und zuletzt am 10.12.2025 überprüft
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:
ivm GmbH
(Integriertes Verkehrs- und
Mobilitätsmanagement
Region Frankfurt RheinMain)
Bessie-Coleman-Straße 7
60549 Frankfurt am Main
Telefon: 069 660759-0
Fax: 069 660759-90
E-Mail: barrierefrei@ivm-rheinmain.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keinezufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- undÜberwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 – 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de