Barrierefreiheitserklärung
ivm GmbH (Integriertes Verkehrs- und Mobilitätsmanagement Region Frankfurt RheinMain) setzt sich dafür ein, die Barrierefreiheit unserer digitalen Angebote für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Daher verbessern wir kontinuierlich die Benutzer- und Bedienfreundlichkeit für alle Menschen. Hierzu setzen wir entsprechenden Standards für Zugänglichkeit ein (WCAG 2.2, BITV 2.0, EN 301 549). Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter radroutenplaner.hessen.de veröffentlichte Webseite.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unsere Angebote sind mit den technischen Anforderungen gemäß der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in Verbindung mit der EU-Richtlinie 2016/2102 derzeit nicht vollständig vereinbar.
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Wegbeschreibungen und Streckeninfos können über die Funktion “PDF Drucken” in barrierefreier Form abgerufen werden.
- Auf mehreren Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund nicht durchgängig gegeben.
Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt.
Zur Erstellung dieser Erklärung wurden Selbstbewertungen mithilfe von Tools wie WAVE, Google Lighthouse oder Screaming Frog durchgeführt. Darüber hinaus wurden manuelle Tests zur Tastaturbedienbarkeit und Screenreader-Kompatibilität ergänzt.
Rückmeldung und Kontaktangaben sowie Meldung von Barrieren
Ihnen sind Mängel bei der Barrierefreiheit oder hier nicht aufgeführte Barrieren in der Bedienung der Website aufgefallen? Sie benötigen Hilfe bei der Benutzung unseres Angebots? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen und welche Ausnahmen wir bei der barrierefreien Gestaltung unseres Angebots gemacht haben. Ihre Fragen beantworten wir so schnell wie möglich und innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen.
Sie können uns über diese Adresse kontaktieren:
ivm GmbH
(Integriertes Verkehrs- und
Mobilitätsmanagement
Region Frankfurt RheinMain)
Bessie-Coleman-Straße 7
60549 Frankfurt am Main
Telefon: 069 660759-0
Fax: 069 660759-90
E-Mail: info@ivm-rheinmain.de
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 (0)641 303-2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT(at)rpgi.hessen.de