Skip to main content
|

Eingangsbestätigung – richtig antworten

Oft wenden sich Melderinnen und Melder an die ivm, um sich über den aktuellen Bearbeitungsstand ihrer Eingabe zu informieren. Wir können diese Anfragen leider nicht beantworten und müssen anhand der Meldungsnummer recherchieren, welche Kommune für die Bearbeitung zuständig ist. Erst dann können wir die Anfrage weiterleiten.

Für die Meldenden ist es zudem unbefriedigend, wenn sie/er als Kontaktadresse nur die allgemeine Emailadresse der Meldeplattform erhält. Aus Sicht der Meldenden wäre es schön, wenn die Eingangsbestätigung  eine Antwortadresse der zuständigen Kommune enthält, an die sie/er sich bei Rückfragen wenden kann.

Daher unsere Bitte: Passen Sie die in der Meldeplattform hinterlegte Eingangsbestätigung an und tragen Sie hier eine Ihrer Kommune zugehörige Emailadresse ein. 

Hier erfahren Sie im Detail, wie Sie die Eingangsbestätigung anpassen